"Es ist Freiheit und Bereicherung, auch Andersdenkende zu schützen"
Heinz Vogel
BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ: Glauben, Gewissen und das religiöse sowie weltanschauliche Bekenntnis eines Menschen bekommen hohe Bedeutung zugesprochen.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 4 gehört zu den ...