Account/Login

Erklär’s mir

Wie viel Macht hat ein Bürgermeister?

Chef im Rathaus einer Gemeinde – das kann eine reizvolle Aufgabe sein. Denn nicht viele Politiker haben so viel Einfluss und Spielraum wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Acht Jahre dauert die Amtszeit eines B...ketten wie diese aus  Müllheim tragen.  | Foto: Volker Münch
Acht Jahre dauert die Amtszeit eines Bürgermeisters. Er darf dann auch Amtsketten wie diese aus Müllheim tragen. Foto: Volker Münch
In größeren Städten heißen sie Oberbürgermeister. Gewählt werden sie vor allem als Persönlichkeit und nicht als Vertreter einer Partei. Und bei einem Wahlsieg haben sie länger einen sicheren Arbeitsplatz als andere Politiker: Acht Jahre dauert eine Amtszeit bis zur nächsten Wahl.

Bei Bundes- und Landespolitikern oder Kreis- und Gemeinderäten sind es nur vier oder fünf Jahre. In den acht Jahren haben sie drei große Aufgaben: Erstens sind sie Chef der örtlichen Verwaltung, also etwa der Mitarbeiter im Ordnungsamt, wo man seinen Ausweis erneuert, über Kindergärten und Friedhofsamt. Zweitens haben sie den Vorsitz im Gemeinderat – das ist das Parlament – und dürfen dort mit abstimmen. Und drittens vertreten sie Stadt oder Dorf wie ein Präsident: Sie gratulieren älteren Bürgern zum runden Geburtstag, begrüßen auswärtige Gäste und machen für Bürger einen Neujahrsempfang. Wenn sie es gut machen, werden sie nach acht Jahren wiedergewählt. Das klappt aber nicht immer.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 12. Februar 2020: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel