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Wer einen weiten Weg zur Schule hat, muss mit dem Bus oder der Bahn dorthin fahren. Der Schulweg kostet also Geld, nämlich Fahrgeld. Damit die Fahrschüler nicht im Nachteil sind gegenüber den Schülern, die zur Schule laufen können, gibt es Schulbusse und verbilligte Fahrkarten für Schulkinder. Ähnlich ist das bei Erwachsenen, die zur ihrer Arbeitsstelle nicht zu Fuß gehen können. Auch sie werden vom Staat unterstützt. Allerdings bekommen sie nicht einfach billige Fahrscheine. Die Erwachsenen geben in ihrer Steuererklärung an, wie hoch die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind. Diese werden dann mit der Summe, die ein Arbeitnehmer an Steuern bezahlen muss, verrechnet. Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale sagen die Fachleute dazu. Es wird nach Kilometern abgerechnet. 30 Cent gibt es zur Zeit für einen Kilometer. Ganz egal, ob man mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder mit Bahn und Bus fährt. Je weiter man zur Arbeitsstelle fahren muss, desto weniger Steuern muss man bezahlen. Allerdings ist bei 4500 Euro im Jahr an Fahrtkosten Schluss. Zur Zeit wird darüber gestritten, ob die Entfernungspauschale schon ab dem ersten Kilometer zum Arbeitsplatz zählt oder erst ab dem zwanzigsten.
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