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Wer einen Raub oder Mord begeht und deshalb in ein anderes Land flieht, ist nicht vor einer Strafe sicher. Viele Regierungen haben nämlich vereinbart, dass sie die Täter ausliefern, damit sie in ihrem Heimatland vor Gericht gestellt werden können. Die Auslieferung an einen anderen Staat geschieht aber nicht automatisch. Zum Beispiel muss die Tat in beiden Ländern strafbar sein. Dem Gesuchten darf auch nicht die Todesstrafe drohen. Und es muss sicher sein, dass er in seiner Heimat eine richtige Gerichtsverhandlung bekommt. Auch wenn ein Täter nicht ausgeliefert wird, heißt dies nicht, dass er ohne Strafe davonkommt. Verbrechen, die Deutsche im Ausland begangen haben, können auch in Deutschland bestraft werden.
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