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Nach dem Zweiten Weltkrieg war Baden-Württemberg noch arm. Dennoch gab es sich 1953 eine Verfassung, eine Art Grundgesetz, in der es hieß: Der Unterricht in den Schulen kostet Eltern und deren Kinder kein Geld. Nicht nur dass: Auch Schulbücher und andere Geräte oder Material für den Unterricht sollten nichts kosten – das war die Lernmittelfreiheit. Denn Bildung war ein wertvolles Gut, das allen zugutekommen sollte, egal ob sie reich oder arm waren. Weil aber das Land arm war, mussten die Eltern zunächst für Schulbücher zahlen – und für Unterrichtsmaterial gilt immer noch, dass es nur dann von der Schule bezahlt wird, wenn es viel kostet. Was "viel" bedeutet, darum wird oft gestritten. Obwohl die Verfassung diese Einschränkung gar nicht kennt.
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