Erfolg in letzter Instanz
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erleichtert die Neuordnung der Verhältnisse am Hauinger Ortsrand.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LÖRRACH. Die Stadt Lörrach kann die baurechtlichen Verhältnisse auf einem Gärtnereigelände am Ortsrand von Hauingen ohne gerichtlichen Vorgaben ordnen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat gestern die Klage des Bauherrn abgewiesen, der dort mehrere Doppelhäuser bauen will und gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre geklagt hat. Mit dem Scheitern dieser Klage in letzter Instanz hat die Stadt nun im Bebauungsplanverfahren freie Hand. Eine weitere Wohnbebauung ist unwahrscheinlich.
Die VorgeschichteDas Gärtnereigelände liegt planungsrechtlich im Außenbereich und gilt deshalb als landwirtschaftliche Fläche. Bauen im Außenbereich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Sinn wurden die Gewächshäuser genehmigt, weil die Gärtnerei als landwirtschaftlicher Betrieb ...