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Im Kanton Basel-Landschaft soll Lehrpersonen in schwerwiegenden Fällen die Unterrichtsberechtigung entzogen werden können. Die Baselbieter Regierung hat eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Anhörung – eine Feedbackrunde für die Öffentlichkeit – geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Mit der Gesetzesänderung solle die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion dazu berechtigt werden, Verfahren zu führen und allenfalls erteilte Unterrichtsverbote der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für die sogenannte "schwarze Liste" mitzuteilen. Ziel sei der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor "klarerweise ungeeigneten Lehrpersonen". Im Vordergrund für ein Unterrichtsverbot stehen insbesondere Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen, der Konsum von Kinderpornografie, Verurteilungen wegen schwerer Straftaten sowie erhebliche Sucht- oder psychische Probleme. Die Änderung sieht vor, dass das Unterrichtsverbot befristet oder unbefristet ausgesprochen wird. Die Anhörung dauert bis zum 11. Februar 2025.
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