Account/Login

Entzug der Lehrerlaubnis

Im Kanton Basel-Landschaft soll Lehrpersonen in schweren Fällen die Unterrichtserlaubnis entzogen werden. Eine Gesetzesänderung steht bevor.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Im Kanton Basel-Landschaft soll Lehrpersonen in schwerwiegenden Fällen die Unterrichtsberechtigung entzogen werden können. Die Baselbieter Regierung hat eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Anhörung – eine Feedbackrunde für die Öffentlichkeit – geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Mit der Gesetzesänderung solle die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion dazu berechtigt werden, Verfahren zu führen und allenfalls erteilte Unterrichtsverbote der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für die sogenannte "schwarze Liste" mitzuteilen. Ziel sei der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor "klarerweise ungeeigneten Lehrpersonen". Im Vordergrund für ein Unterrichtsverbot stehen insbesondere Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen, der Konsum von Kinderpornografie, Verurteilungen wegen schwerer Straftaten sowie erhebliche Sucht- oder psychische Probleme. Die Änderung sieht vor, dass das Unterrichtsverbot befristet oder unbefristet ausgesprochen wird. Die Anhörung dauert bis zum 11. Februar 2025.

Ressort: Baselland

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel