Account/Login

Entwürfe für Impfpflicht auf dem Tisch

Erste Anträge im Bundestag / Karlsruhe weist Eilantrag gegen Teil-Impfpflicht zurück / Scholz kündigt Lockerungen an.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

(epd/dpa/ afp). Die Debatte im Bundestag über eine allgemeine Corona-Impfpflicht wird konkreter. Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP präsentierten am Freitag ihre Gesetzesidee für eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Die Union veröffentlichte einen eigenen Fraktionsantrag. Das Bundesverfassungsgericht wies derweil einen Eilantrag gegen die beschlossene Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab.

Bis Ende März, so hatte es die Ampel-Koalition angekündigt, soll der Bundestag über eine mögliche allgemeine Impfpflicht entscheiden. Der bislang weitestgehende Antrag fordert nun eine Impfpflicht für alle Erwachsenen, die ab 31. Oktober gelten und drei Impfungen umfassen soll. Rechtzeitig vor dem nächsten Winter könnte mit einer Erwachsenen-Impfpflicht eine hohe Grundimmunität aufgebaut werden, um auf eine weitere Corona-Welle vorbereitet zu sein, ohne das öffentliche Leben wieder stark einschränken zu müssen, erklärten die Initiatorinnen und Initiatoren aus den Ampel-Fraktionen, darunter Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP).

Der Antrag der Unionsfraktion sieht ein Gesetz auf Vorrat vor, das erst im Falle einer schlimmer werdenden Infektionslage etwa durch eine neue Mutation greifen soll. Zudem solle es einen "gestuften Impfmechanismus" geben. Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz sagte, es sei dann möglich, alle Ungeimpften auch binnen weniger Tage zur Impfung zu verpflichten, um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Zudem fordert die Union ein Impfregister.

Bei der schon bestehenden Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal gab das Bundesverfassungsgericht am Freitag grünes Licht für die Umsetzung Mitte März. Die Richterinnen und Richter lehnten es in einem Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist aber noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden entschieden.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte am Freitag bundesweite Lockerungen bei Alltagsbeschränkungen an. Die Prognosen zeigten, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle in Sicht sei, sagte er im Bundesrat. "Das erlaubt uns, beim Bund-Länder-Treffen nächste Woche einen ersten Öffnungsschritt und dann weitere für das Frühjahr in den Blick zu nehmen."

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte am Freitag seinen vorsichtigen Kurs in der Pandemie. "Bei allem Respekt ist für mich die Einschätzung der Bild-Zeitung, ob ich ein Angstminister sei oder nicht, nicht maßgeblich", sagte er. Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß hatte in dem Blatt davon gesprochen, Lauterbach werde zum "Angstminister". Der Gesundheitsminister hatte am Dienstag im Heute Journal des ZDF gesagt, es sei mit 400 oder 500 Toten am Tag zu rechnen, würden jetzt alle Corona-Maßnahmen eingestellt. Für die Umsetzung der Teil-Impfpflicht übermittelte Lauterbach am Freitag den Ländern nach eigenen Angaben eine 23-seitige Handreichung.

Unterdessen könnten sich die Corona-Fallzahlen einem Plateau nähern. Erstmals seit Ende Dezember meldeten die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut weniger neue Fälle pro Tag als am gleichen Tag der Vorwoche: nun 240 172 nach 248 838 am Freitag vergangener Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 1472,2. Der Modellierer Dirk Brockmann sagte im Deutschlandfunk: "Der Verlauf dieser Omikron-Welle scheitelt jetzt, und wir rechnen damit, dass dann die nächsten Tage das Maximum erreicht ist."

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 12. Februar 2022: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel