Account/Login

Entscheiden, was mit dem Erbe passiert

EXPERTE ZUM THEMA (2): Das Pflichtteilsrecht garantiert den Nachkommen einen vorgeschriebenen Anteil einer Hinterlassenschaft.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Christian Mohr   | Foto: ZVG
Christian Mohr Foto: ZVG
LÖRRACH. Die Gestaltung der Erbfolge ist geprägt vom allgemeinen Grundsatz der Privatautonomie und der hieraus resultierenden Testierfreiheit. Der Erblasser hat somit auch die Möglichkeit, seine nächsten Angehörigen testamentarisch zu enterben. Das in den Paragrafen 2303 und folgende im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel