Endgültig freigesprochen
Landgericht bestätigt Urteil: Doktorand ist für Brand in Hörsaalgebäude nicht verantwortlich.
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Es geschah im Dezember 2001 vor dem Amtsgericht: Da wurde nach mehrstündiger Beweisaufnahme ein junger Zahnarzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf einer fahrlässigen Brandstiftung im Hörsaalgebäude der Universitätszahnklinik - der Sachschaden betrug rund 360 000 Euro - freigesprochen. Die Freude des Angeklagten war nur von kurzer Dauer: Tags darauf legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch ein. Jetzt wurde der Freispruch vor dem Landgericht endgültig bestätigt.
Dem 35-jährigen Zahnarzt war vorgeworfen worden, am 5. Januar 2001 gegen 23.15 Uhr achtlos einen Aschenbecher in einen Müllbehälter mit verschiedenen Fächern - auch für Plastik - auf dem Flur in der Nähe des Ausgangs des ...