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Versammlungsfreiheit

Empörung reicht nicht für ein Verbot pro-palästinensischer Demos

BZ-Abo In vielen Städten wurden pro-palästinensische Demonstrationen recht pauschal verboten. Oft wurden danach die Gerichte angerufen. Mal wurden die Verbote gekippt, oft aber auch bestätigt.  

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Pro-Palästinensische Kundgebung in Bochum  | Foto: Fabian Strauch (dpa)
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Pro-Palästinensische Kundgebung in Bochum Foto: Fabian Strauch (dpa)
Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht geschützt. Sie ist eine Freiheit, die vor allem Minderheiten schützt. Durch Kundgebungen auf der Straße können so auch Themen und Positionen, die nicht im Parlament oder in den TV-Talkshows vertreten sind, auf die gesellschaftliche Tagesordnung gesetzt werden. Das ...

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