Naturschutz
Illegaler Handel im Internet: Leguan per Mausklick?
Geschützte Tier- und Pflanzenarten werden im Internet en masse verkauft – ein großer Wachstumsmarkt auch in Deutschland. Ein Interview über die Hintergründe des illegalen Handels.
dpa
Mi, 22. Apr 2015, 0:00 Uhr
Panorama
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BONN. Lebende Reptilien, Elfenbein-Produkte oder seltene Orchideen: Zehntausendfach werden geschützte Tier- und Pflanzenarten im Internet angeboten – ein großer Wachstumsmarkt auch in Deutschland. In Bonn berieten am Dienstag Naturschützer, Behörden sowie die Betreiber von Internet-Plattformen darüber, wie der Handel künftig effektiver bekämpft werden kann. Mit dabei war die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Beate Jessel, mit der die Deutsche Presseagentur vor dem Treffen sprach.
Jessel: Eine Studie des Internationalen Tierschutz-Fonds hat erschreckende Ergebnisse gebracht. Innerhalb von nur sechs Wochen wurden 9500 Verkaufsangebote in 16 Staaten aufgedeckt, die sich auf 33 000 Wildtiere und deren Bestandteile bezogen haben. Deutschland hatte einen erheblichen Anteil, mit 1660 Angeboten, die sich auf 5000 Wildtiere oder deren Produkte bezogen. Der Internethandel steigt auch bei uns, denn er ist weltweit, er ist anonym und er ist 24 Stunden geöffnet. Auch bei den Beschlagnahmungen kam es zu einer deutlich steigenden Tendenz.
BZ: Was wird illegal angeboten und gekauft?
Jessel: Spitzenreiter sind Elfenbein und die verschiedensten Produkte daraus, die ein Drittel des Angebots ausmachen. Elfenbein kommt nicht nur vom Elefanten, sondern es wird auch vom Walross, Zahnwalen oder Flusspferden illegal verarbeitet. Je ein Viertel machen exotische Vögel aus sowie Reptilien, Echsen, Leguane. Eine nicht unerhebliche Rolle spielen auch geschützte Pflanzen wie etwa bestimmte Orchideenarten. Große Sorge bereitet uns der Markt mit Medizinprodukten sowie Nahrungsergänzungsmitteln, die Bestandteile geschützter Pflanzen enthalten.
BZ: Ist dem Käufer immer klar, dass er illegal online bestellt?
Jessel: Man sollte grundsätzlich große Vorsicht und höchste Sensibilität an den Tag legen, wenn es um Angebote von lebenden Tieren oder um Elfenbein-Produkte geht. Einem Verkaufsangebot muss ein Legalitätsnachweis beigefügt sein. Wichtig wäre, dass die Provider nicht im Kleingedruckten verstecken, dass der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten hat. Das muss viel klarer für den Verbraucher herausgestellt werden.
BZ: Welche Verpflichtungen sehen Sie noch auf Betreiberseite?
Jessel: Sehr effektiv im Kampf gegen den illegalen Artenhandel wären Selbstverpflichtungen der Provider, dass sie dafür sorgen, dass solche Angebote gar nicht ins Netz gehen. Bekanntestes Beispiel ist Ebay, das seine Angebote systematisch nach den Suchworten "Elfenbein" und "Ivory" screent. Seitdem ist das Angebot deutlich zurückgegangen. Wir würden uns wünschen, dass eine solche Selbstverpflichtung breite Praxis wird.
BZ: Mit welchen Strafen müssen Käufer und Verkäufer rechnen?
Jessel: Es gibt beträchtliche Strafspannen. Es spielt eine Rolle, ob nur fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt wurde, ob die Tat gewerbsmäßig oder als Wiederholungstat begangen wurde. Es ist eine Geldstrafe möglich von bis zu 50 000 Euro und eine Gefängnisstrafe bis fünf Jahre.
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