Eine versteckte Rüge
Bei der Spekulationssteuer drängt sich Handlungsbedarf auf, den die Politik nicht sehen will.
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Üblicherweise nutzt das Bundesverfassungsgericht Steuerklagen, um dem Gesetzgeber ins Stammbuch zu schreiben, was er besser machen soll. Das war beim gestrigen Urteil zur Spekulationssteuer leider nicht möglich, weil der Kläger sich nur über die Regelungen der Jahre 1997 und 1998 beschwerte.
Niemand weiß, wie Karlsruhe geurteilt hätte, falls die aktuellen Gesetze zur Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen verhandelt worden wären. Im Kern nämlich hat sich seit ...