Eine Stärkung mit Schwachstellen
Die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Pflege stellen den Landkreis Lörrach als Sozialhilfeträger vor erhebliche Probleme.
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LÖRRACH. Die Pflegestärkungsgesetze II und III bereiten dem Landkreis Lörrach als Träger der Sozialhilfe einiges Kopfzerbrechen. Denn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde auch in die Sozialhilfe eingeführt. Diese Angleichung sei nicht unproblematisch, sagte Hugo Mehlin, Fachbereichsleiter Soziales, dieser Tage im Sozialausschuss des Kreistags. Denn sie wirke sich negativ aus auf das Leistungsrecht der Hilfe zur Pflege.
Ressourcen statt DefiziteSozialstrategie ist berührt
Teilkasko und Vollkasko
Alternativen mit Schwächen
Nicht zu Ende gedacht
Mit dieser bewege sich der Landkreis auf dem richtigen Weg, befand denn auch Stefan Grüter (CDU). Viele Fragen blieben ...