Eine heikle Richterwahl
Der eigenwillige Richter Wolfgang Neskovic darf vorerst nicht an den Bundesgerichtshof.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der linksliberale Richter Wolfgang Neskovic kann bis auf weiteres nicht an den Bundesgerichtshof berufen werden. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Bei Nescovics Wahl sei das Prinzip der Bestenauslese verletzt worden, hieß es zur Begründung.
Neskovic, der bundesweit mit ungewöhnlichen Urteilen in Drogenprozessen auf sich aufmerksam gemacht hatte, war im Februar gemeinsam mit 13 anderen Richtern vom Richterwahlausschuss ...