Eine formaljuristische Entscheidung
Umbau der Autobahnrastanlage: Planfeststellungsbeschluss nimmt kaum Rücksicht auf Interessen der Kurgemeinde.
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BAD BELLINGEN. Die Gemeinde Bad Bellingen erhebt keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau und zur Erweiterung der Autobahnrastanlage. Dies, obwohl nur eine von acht ihrer Forderungen im Sachen Lärm- und Grundwasserschutz erfüllt wurden. Mangelnde Erfolgsaussichten bei hohem Kostenaufwand führte Bürgermeister Christoph Hoffmann als Gründe dafür an. Die enttäuschten Gemeinderäte sahen das auch so.
"Nicht bürgerfreundlich" (Werner Nunninger), "sehr formaljuristisch" (Christoph Hoffmann), und "gute Salamitaktik" (Jürgen Kallmann) – so lauteten am Montagabend im Bad Bellinger Rathaus die Kommentare. Dem ...