Ein Verfahren mit Spaltpotenzial
Das Regierungspräsidium Freiburg soll auf Wunsch der Stadt Heitersheim die verbliebenen Grundstücke für die Umgehung enteignen.
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HEITERSHEIM. Das Enteignungsverfahren des Regierungspräsidiums Freiburg im Zuge der geplanten Nordumfahrung wird von der Behörde weiterhin als Ultima ratio bezeichnet, scheint aber unausweichlich zu sein. Bis es zur sogenannten Besitzeinweisung kommt, ist es noch ein weiter Weg, dessen Stufen so gestaltet sind, dass die Parteien aufeinander zu kommen sollen. In Heitersheim aber scheint das kaum möglich. Unter den Grundstücksbesitzern gibt es erklärte Gegner der Umfahrung, denen es offensichtlich nicht um den zu erlösenden Preis geht, sondern darum, die Ablehnung zu manifestieren.
Andererseits ist immer noch Bewegung in der Angelegenheit, wie Bürgermeister Martin Löffler in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Rande berichtete. Mit drei Grundstücksbesitzern konnte sich die Stadt jüngst einigen, bei drei weiteren ...