Kommentar

Ein variabler Steuerzinssatz hätte Vorteile

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat den überhöhten festen Satz für Steuerzinsen gekippt. Der Bundestag sollte nun eine flexible Lösung beschließen, meint Christian Rath.  

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsr...dent realitätsfern“ beanstandet.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat hohe Steuerzinsen von sechs Prozent als „evident realitätsfern“ beanstandet. Foto: Uli Deck (dpa)

Die Steuerzinsen von sechs Prozent sind unverhältnismäßig hoch. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt beanstandet. Seit 2014 seien die Sätze für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen "evident realitätsfern". Der Karlsruher Beschluss kann niemand überraschen.

Die Zinsen bei der Bank sind schon seit der Finanzkrise 2008/2009 auf dem Sinkflug. Doch im Steuerrecht blieben die sechs Prozent einfach unverändert, so als ob nichts geschehen wäre. Es war nur eine Frage ...

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