Ein Urteil für die Nachtschwärmer
Stadt gewinnt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen Anwohner.
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Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat die Klage eines Anwohners gegen die längeren Betriebszeiten der Außengastronomie im "Bermudadreieck" zurückgewiesen. Der Lärm für die zusätzliche Stunde sei zumutbar, auch wenn die Werte über den gesetzlichen Vorgaben liegen, urteilte das Gericht. "Das ist eine erfreuliche Entscheidung, die zur Innenstadt passt", freut sich Walter Rubsamen, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war die Stadt im Mai 2007 noch unterlegen.
Seit Jahren schwelt der Streit zwischen einem Nachbar und den beiden Kneipen Auditorium Minimum und R & B. Am Ende zog der Anwohner vor Gericht und verklagte die Stadt, nachdem diese zuvor alle ...