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Wer reist, erlebt so einiges. Das beschert dann Justitia immer wieder einiges an Arbeit. Foto: photocase.de/ikisurf
Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten ...