Ein sehr spätes Urteil

Nach Faustschlag: Zwischen der Tat und der Berufsverhandlung am Landgericht lagen zwei Jahre.  

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Gut Ding will bei der Justiz derzeit Weile haben: Am 25. März 2012 kam es nach einem Konzert in einem Lokal in Freiburg zu einer Massenschlägerei. 14 Monate später, am 18. Juni 2013, wurde ein 32- jähriger Beteiligter am Amtsgericht wegen eines Faustschlages und eines versuchten Messerangriffs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er legte fristgemäß Berufung beim Landgericht ein. Doch dann passierte lange nichts – es verging nahezu ein weiteres Jahr, bis es nun endlich zur Berufungsverhandlung kam.

Nach neun Stunden Verhandlungsdauer erging das neue Urteil: Vier Monate auf Bewährung wegen des Faustschlags. Von der Messerattacke waren die Berufungsrichter nicht überzeugt. Wegen der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu verantworten hatte, ...

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