Ein sehr spätes Urteil
Nach Faustschlag: Zwischen der Tat und der Berufsverhandlung am Landgericht lagen zwei Jahre.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Gut Ding will bei der Justiz derzeit Weile haben: Am 25. März 2012 kam es nach einem Konzert in einem Lokal in Freiburg zu einer Massenschlägerei. 14 Monate später, am 18. Juni 2013, wurde ein 32- jähriger Beteiligter am Amtsgericht wegen eines Faustschlages und eines versuchten Messerangriffs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er legte fristgemäß Berufung beim Landgericht ein. Doch dann passierte lange nichts – es verging nahezu ein weiteres Jahr, bis es nun endlich zur Berufungsverhandlung kam.
Nach neun Stunden Verhandlungsdauer erging das neue Urteil: Vier Monate auf Bewährung wegen des Faustschlags. Von der Messerattacke waren die Berufungsrichter nicht überzeugt. Wegen der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu verantworten hatte, ...