Ein Schutz für alle Hochwasserfälle
Bei der Diskussion im Herrischrieder Rat erwies es sich als problematisch, dass in Überflutungsgebieten auch Häuser liegen.
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HERRISCHRIED. Die bereits vor drei Jahren von der Gewässerdirektion ermittelten Überschwemmungsflächen im Bereich der Murg und ihres Gisslen- Zuflusses sind nach neuer Rechtslage jetzt auch gesetzlich geschützt. Wesentliches Ziel der Gesetzgebung ist es, die Landschaft so zu erhalten, dass Hochwasser breitflächig versickern kann. Die Flächen erfüllen damit eine Hochwasserrückhaltefunktion.
Der Herrischrieder Gemeinderat befasste sich am Montag mit der Thematik und nahm von der neuen Rechtslage zustimmend Kenntnis. Wie Bürgermeister Christof Berger informierte, enthält die Ausweisung der Überschwemmungsflächen auf Herrischrieder ...