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Durfte Merkel das sagen?

Verfassungsgericht prüft Äußerungen der Kanzlerin zur Kemmerich-Wahl in Thüringen.  

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Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats  | Foto: Uli Deck
Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats Foto: Uli Deck

Im Februar 2020 nannte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Wahl eines Ministerpräsidenten mit AfD-Stimmen in Thüringen "unverzeihlich" – nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) rechtfertigte in der Karlsruher Verhandlung am Mittwoch, dass sich Merkel damals bei einem Staatsempfang in Südafrika zu Wort gemeldet hatte. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine ...

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