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Druck auf ein totes Abkommen

Schweizer Nationalrat will Staatsvertrag am 5. Juni ratifizieren / Der Kreis Waldshut prüft eine Verfassungsklage.  

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WALDSHUT/ZÜRICH (pk). Ein Vertrag, zwei Welten: Während der Schweizer Nationalrat am 5. Juni den den Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland ratifizieren will, lässt der Kreis Waldshut derzeit die Erfolgschancen einer Verfassungsklage gegen das ungewollte Abkommen prüfen. In Zürich wird derweil eine Lex Flughafen diskutiert: Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass der Kanton sein Vetorecht gegen die geplante Verlängerung der Pisten 28 und 32 verliert.

Auf der deutschen Seite sind sich alle Parteien einig: Der Staatsvertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik ist mausetot. Die Ratifizierung ist bekanntlich ausgesetzt, zur Wiederbelebung wird es, wenn überhaupt, erst nach der Bundestagswahl im ...

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