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Drei Jahre Haft für Drogenhändler

Keine Revision: "Pate vom Stühlinger Kirchplatz" nimmt das Urteil des Landgerichts an.  

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Der "Pate vom Stühlinger Kirchplatz" muss wegen Drogenhandels in insgesamt 14 Fällen und mehreren vorsätzlichen Körperverletzungen für drei Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Urteil blieb das Freiburger Landgericht acht Monate unter dem Strafmaß der ersten Instanz, gegen das der ...

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