Dopingsünder bleiben geheim
Der Internationale Sportgerichtshof billigt die Vorgehensweise des US-Leichtathletik-Verbandes in 17 Fällen von 1996 bis 2000.
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FREIBURG/LAUSANNE. Die obersten Funktionäre des amerikanischen Leichtathletik-Verbandes (USATF) dürfen sich auf die Schultern klopfen. Denn in einem Grundsatzurteil billigte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne die Haltung der USATF, die Namen von 17 Gedopten, die zwischen 1996 und 2000 bei Tests in den Vereinigten Staaten erwischt wurden, nicht zu veröffentlichen.
Unter den Athleten mit positiver Dopingprobe ist nach Erkenntnissen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) auch einer, der bei den Olympischen Spielen 2000 eine Medaille gewann. In Sydney hatten insgesamt 29 ...