Dold muss Sortieranlage abschalten
Verwaltungsgericht Freiburg fordert Landratsamt auf, Nutzung zu untersagen / Holzwerke wollen das Gespräch mit Nachbar suchen.
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FREIBURG/BUCHENBACH. Die Dold Holzwerke GmbH muss ihre neue Rundholzsortieranlage stilllegen. Mit Beschluss vom Donnerstag forderte das Freiburger Verwaltungsgericht (VG) das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald auf, die Nutzung ab sofort zu untersagen – unter Androhung eines Zwangsgeldes von 20 000 Euro.
Die fünfte Kammer unter Vorsitz von Wolfgang Albers bekräftigte damit ihre Entscheidung vom 11. Juli, wonach die Anfang des Jahres im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes der Holzwerke errichtete Anlage rechtswidrig genehmigt worden war (die BZ berichtete). Für das Gericht relevant ist der Verstoß gegen eine Festsetzung des derzeit maßgeblichen Bebauungsplans "Sondergebiet Falkenhof", die eine Schutzwirkung gegenüber dem Nachbarn ...