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Diese Liebe bleibt tabu

Ein Bruder darf mit seiner Schwester keine Kinder zeugen, sondern muss ins Gefängnis.  

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KARLSRUHE. Patrick S., der mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hat, muss bald wieder ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern seine Verfassungsbeschwerde gegen das Inzestverbot ab. Weder der Strafparagraph noch die konkrete Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren verstießen gegen das Grundgesetz.

Patrick S. (31) und Susan K. (23) wuchsen getrennt auf, weil Patrick schon vor Susans Geburt ins Heim gegeben und später von Pflegeeltern adoptiert wurde. Seine Schwester lernte Patrick S. erst kennen, als er ...

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