Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Rechtsgutachten vorgestellt, wonach alle behinderten Menschen erwarten können, dass sie überall Zugang erhalten. Doch das ist eine Illusion.
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Die Absicht, die hinter der Konvention steht, ist aller Ehren wert, findet BZ-Redakteur Wulf Rüskamp. Foto: dpa
Es ist eine nur kleine Anmerkung, die ein großes Dilemma anreißt: Wer die jüngste juristische Abhandlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Netz herunterladen will, kann dort lesen: "Datei ist nicht barrierefrei". Das wird jede Leserin, jeder Leser bestätigen. Denn was der ...