Account/Login

Verwirrung um Testpflicht

Diese Corona-Regeln gelten in den Ferien für Kinder und Jugendliche

BZ-Plus Die Corona-Verordnung macht vielen Eltern das Leben schwer. Denn der Schülerausweis genügt in den Ferien nicht. Wir erklären, wann und wo Kinder und Jugendliche einen Test vorweisen müssen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vor dem Einlass steht die penible Kont...g liegt noch keine drei Monate zurück.  | Foto: Michael Bamberger
Vor dem Einlass steht die penible Kontrolle: Wer in die Freiburger Eishalle will, braucht nicht nur Geduld, sondern auch einen aktuellen Schnelltest – es sei denn, er oder sie ist geboostert oder die zweite Impfung liegt noch keine drei Monate zurück. Foto: Michael Bamberger
Noch bis zum 9. Januar sind Schulferien in Baden-Württemberg. Das macht das Leben für Eltern und Kinder in der geltenden Corona-Alarmstufe II komplizierter – auch weil der Schülerausweis in den Ferien nicht mehr als Testnachweis gilt. Geimpft, genesen, getestet – was gilt wo für Kinder und Jugendliche?
Die neuen Regelungen
Die neue Corona-Verordnung besagt, dass während der Weihnachtsferien und damit bis einschließlich 9. Januar der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel