Die zweite Straftat bringt Rentner nach Missbrauch ins Gefängnis
Angeklagter hat Zeugen zu einer Falschaussage angestiftet / Strafmaß steigt über zwei Jahre / Bewährung nicht zulässig / Haftstraße ein Jahrzehnt nach der Tat.
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LÖRRACH. Dass ein 65-jähriger Rentner auf ungesetzliche Weise versuchte, seine Haut zu retten, bekam ihm schlecht. Als er vor einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht stand, stiftete er einen Verwandten an, vor Gericht zu seinen Gunsten falsch ...