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Die Wohnruhe darf durch Lärm nicht beeinträchtigt werden

Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Freiburg zur Nutzung des Vereinshauses in Wittnau.  

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WITTNAU (gln.). Das Vereinshaus im Burgblick und seine Nutzung bleibt weiter ein Thema in Wittnau. Vor einem Jahr hatte das Landgericht Freiburg in einem Urteil im Februar einem Anwohner im Burgblick, der sich gegen vom Vereinshaus ausgehenden Lärm zur Wehr gesetzt hatte, in weiten Teilen Recht gegeben. Die Gemeinde Wittnau ging in Berufung. Nun wurde dieses Urteil vom ...

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