Die Sperrklausel – hier und anderswo

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In Europa geht man sehr unterschiedlich um mit der Frage, welche Hürde eine Partei überwinden muss, um es ins Parlament zu schaffen. In zahlreichen Ländern gilt wie in Deutschland die Fünf-Prozent-Sperrklausel, aber längst nicht in allen. Bei nationalen Wahlen liegt die Grenze zum Beispiel in Liechtenstein bei acht Prozent, in der Türkei bei sieben, in Österreich bei vier, in Dänemark bei zwei, in den Niederlanden bei 0,667 Prozent. Die Schweizer kennen bei den Wahlen auf eidgenössischer Ebene überhaupt keine Sperrklausel. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen von Anfang an – seit 1949. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde sie 1990 ausnahmsweise getrennt angewandt für Ost- und Westdeutschland. Bis heute gibt es eine Sonderregel für die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein (SSW), die auch im nächsten Deutschen Bundestag mit einem Abgeordneten vertreten sein wird.
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