Die Schweiz hat schon eine Bagatellgrenze
Einkauf muss Mindestwert von 300 Franken haben / Fürs Grenzgebiet gelten besondere Freigrenzen.
Uthe Martin
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WALDSHUT-TIENGEN. Vergleichsweise günstige Preise, günstiger Wechselkurs und dazu noch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer: Schweizer kaufen gern im grenznahen Ausland ein, denn hier lässt sich Geld sparen. Bei einem Wert ab 300 Franken muss die Ware jedoch bei der Rückkehr in die Schweiz bei den Zöllnern angemeldet werden, dann wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig. Deutsche wiederum können, wie alle EU-Bürger, die Mehrwertsteuer für in der Schweiz gekaufte Waren zurückerhalten.
Die Schweizer haben dafür eine "Bagatellgrenze" von mindestens 300 Franken eingeführt. Anders als in anderen EU-Ländern ist in Deutschland für die Rückerstattung kein Mindesteinkaufswert vorgeschrieben. Doch auch in Deutschland wird derzeit über die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze diskutiert, im Gespräch sind derzeit 175 Euro. Grundsätzlich wird ...