Die Schweiz hat schon eine Bagatellgrenze

Einkauf muss Mindestwert von 300 Franken haben / Fürs Grenzgebiet gelten besondere Freigrenzen.  

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Der gefüllte Einkaufswagen eines schwe...tattung der deutschen Mehrwertsteuer.   | Foto: Katharina Schlegel
Der gefüllte Einkaufswagen eines schweizerischen Einkaufstouristen steht in einem Waldshuter Supermarkt. Eidgenössische Kunden profitieren von der Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer. Foto: Katharina Schlegel

WALDSHUT-TIENGEN. Vergleichsweise günstige Preise, günstiger Wechselkurs und dazu noch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer: Schweizer kaufen gern im grenznahen Ausland ein, denn hier lässt sich Geld sparen. Bei einem Wert ab 300 Franken muss die Ware jedoch bei der Rückkehr in die Schweiz bei den Zöllnern angemeldet werden, dann wird die Schweizer Mehrwertsteuer fällig. Deutsche wiederum können, wie alle EU-Bürger, die Mehrwertsteuer für in der Schweiz gekaufte Waren zurückerhalten.

Die Schweizer haben dafür eine "Bagatellgrenze" von mindestens 300 Franken eingeführt. Anders als in anderen EU-Ländern ist in Deutschland für die Rückerstattung kein Mindesteinkaufswert vorgeschrieben. Doch auch in Deutschland wird derzeit über die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze diskutiert, im Gespräch sind derzeit 175 Euro. Grundsätzlich wird ...

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