Einfuhrbestimmungen

Die Pizza darf nicht über die Schweizer Grenze

Die Schweizer Zollbehörde hat im Pizzastreit entschieden: Pizza und Pasta aus Deutschland müssen bei der Einfuhr in die Schweiz weiterhin verzollt und versteuert werden.  

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Die Pizza muss weiter verzollt werden.  | Foto: dpa
Die Pizza muss weiter verzollt werden. Foto: dpa
Begonnen hatte das Ganze damit, dass Schweizer Gewerbetreibende das Ausmaß der Pizzalieferungen beim Zoll angeprangert hatten, erzählte Uwe Böhm, Geschäftsführer und Leiter Geschäftsfeld International der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. "Daraufhin musste der Zoll tätig werden." Anfang 2014 ...

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