Die Kormoranjagd darf weitergehen

Verwaltungsgericht weist die Klage des Nabu gegen das Freiburger Regierungspräsidium ab  1 min

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Kormoran –  natürlicher Feind der Fischer   | Foto: BZ
Der Kormoran – natürlicher Feind der Fischer Foto: BZ
FREIBURG (amp). Nur eine Nacht brauchte das Freiburger Verwaltungsgericht, um festzustellen: Das Vorgehen des Regierungspräsidiums gegen die Kormorane am Bodensee war rechtens. Zum Urteil fehlt zwar noch die Begründung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Nabu-Landeschef André Baumann, Nabu-Justiziar Andreas Staudacher

Weitere Artikel