Kommentar
Die Klage gegen die Freiburger OB-Wahl hat inakzeptable Folgen
Wegen einer Querulantin darf Martin Horn zunächst nicht Oberbürgermeister von Freiburg werden, sondern nur Amtsverweser. Als solcher kann er im Gemeinderat nicht abstimmen. Das ist inakzeptabel.
Do, 14. Jun 2018, 7:37 Uhr
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