Die Kautionen sind nicht legal
Schweizer Rechtsexpertin: Die Schweizer Hürden für deutsche Handwerker verstoßen gegen das EU-Recht.
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BASEL. Meldefristen und Kautionen – trotz Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union legt die Schweiz ausländischen Betrieben Steine in den Weg. Eine Schweizer Rechtsexpertin kam nun zu dem Ergebnis, dass die flankierenden Maßnahmen, mit denen sich die Eidgenossen vor Nachteilen der Personenfreizügigkeit zu schützen versuchen, gegen das EU-Abkommen verstoßen. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von deutschen und österreichischen Handwerks-, Wirtschafts- und Handelskammern.
Einer Pressemeldung der IHK Hochrhein-Bodensee ist zu entnehmen, dass die beauftragte Universitätsprofessorin Astrid Epiney im schweizerischen Freiburg die Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer und die in Baselland seit April geltende Kautionspflicht für Handwerker für Verstöße ...