"Die Freibeträge gelten weiter"

BZ-TELEFONAKTION ZUR ABGELTUNGSTEUER: Sechs Experten der südbadischen Sparkassen beantworteten Fragen der BZ-Leser.  

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FREIBURG. Es herrscht großer Informationsbedarf bezüglich der Abgeltungsteuer, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Das zeigte am Donnerstag die Telefonaktion der südbadischen Sparkassen und der Badischen Zeitung. Mehrere hundert Leser riefen bei den sechs Sparkassenexperten an. Mit der Abgeltungsteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt. Hier Fragen und Antworten:

Was ist die Abgeltungsteuer? Die Abgeltungsteuer ist die Steuer auf die Kapitalerträge. Als Kapitalerträge gelten Zinsen, Dividenden (der Anteil eines Aktionärs am Unternehmensgewinn) und Kursgewinne. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent pro Jahr. Hinzu kommen ...

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