Die EU bestimmt, wo Wein wächst
DAS IST EUROPA: Das Pflanzrecht für Keltertrauben ist streng reguliert – noch / Einige Winzer fürchten Preisdruck .
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BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Wer die EU-Bestimmungen zum Anbau von Wein durchliest, gewinnt den Eindruck, es mit einem planwirtschaftlichen System zu tun zu haben. Denn wo Winzer Keltertrauben kultivieren können, ist auf die Parzelle genau definiert. Und wo bisher keine Reben waren, dürfen auch keine hin. Es sei denn, woanders hat ein Winzer seine Anlagen aufgegeben und das zugehörige Pflanzrecht verkauft.
DIE BESTIMMUNGIn Deutschland weisen Weinbaukarteien die Flurstücke aus, die für den Anbau von Keltertrauben zugelassen sind; für das 15 900 Hektar große Anbaugebiet Baden ist diese Kartei beim Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg untergebracht. Bundesweit sind es etwas mehr als 100 000 Hektar. Wenn es nach dem Badischen Weinbauverband (BWV) geht, soll es dabei auch bleiben – und der 1976 per EG-Verordnung ...