Die Aufgabe bleibt anspruchsvoll
Mit der Anschlussunterbringung geht die Zuständigkeit für Flüchtlinge zunehmend vom Landkreis auf Städte und Gemeinden über.
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LÖRRACH. Hält die momentane Entwicklung an, geht die Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte (GU) des Landkreises Lörrach in den kommenden Monaten markant zurück; zunehmend wechseln die Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung (AU), für die Städte und Gemeinden zuständig sind. Die Herausforderung wird also nicht geringer. Eine Sonderrolle nehmen die Unbegleiteten Minderjährigen Ausländer (UMA) ein, wie am Mittwoch ein Sachstandsbericht auf Antrag der FDP im Lörracher Kreistag deutlich machte.
GemeinschaftsunterkünfteAnschlussunterbringung
Die Zuständigkeit für Flüchtlinge verlagert sich zunehmend vom Landkreis, der die vorläufige Unterbringung übernimmt, auf die Städte und Gemeinden, die Flüchtlinge nach maximal zwei Jahren in die Anschlussunterbringung nehmen müssen. ...