Account/Login

Die Argumente sind jetzt gefragt

Neukonzessionierung für das wasserrechtliche Verfahren der Schluchseewerk AG erreicht Beteiligungsphase / Antrag liegt offen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Schluchsee ist ein Pumpspeichersee...ischen den Interessensvertretern auf.   | Foto: Ralf Morys
Der Schluchsee ist ein Pumpspeichersee mit inzwischen sehr hohem Freizeitwert und weist so ein großes Konfliktpotenzial zwischen den Interessensvertretern auf. Foto: Ralf Morys

SCHLUCHSEE. Das wasserrechtliche Verfahren der Schluchseewerk AG für das Pumpspeicherwerk Häusern hat die Beteiligungsphase erreicht. Der Energieversorger hat für die am 16. März 2017 auslaufende Konzession, eine neue Genehmigung beantragt. Die Fortführung des Pumpspeicherwerks ist bei allen Seenutzern unstrittig. Die Festschreibung der neuen Seepegel stößt bei touristischen und Freizeitnutzern des Schluchsees auf Kritik. Verfahrensleiter Rafael Bakaus im Regierungspräsidium Freiburg möchte "einen Weg finden, mit dem alle gut leben können", erklärte er im Oktober in Schluchsee.

Das Verfahren für den Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG geht in die Beteiligungsphase. Das Regierungspräsidium Freiburg legt die Antragsunterlagen ab Montag, 18. Juli, in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht bis 30. September aus. Von der Planung berührt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel