Deutliche Schlappe für die Schweiz
Das deutsche Nachtflugverbot nach Zürich ist rechtens / Politiker aus der Region fordern jetzt schnelle Nachverhandlungen.
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DONAUESCHINGEN/LUXEMBURG (pk). Der Himmel über dem Südschwarzwald bleibt in den Nachtstunden ruhig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag eine Klage der Schweiz gegen das Flugverbot über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich in allen Punkten zurück. Damit hat die Schweiz alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Politiker aus der Region sehen die deutsche Position gestärkt und machen Druck auf Berlin: Die Schweiz müsse mit Deutschland jetzt neu über den Fluglärm-Staatsvertrag verhandeln.
Was wurde vor demGerichtshof verhandelt?
Um die Lärmbelastung der Bürger im Südschwarzwald und am Hochrhein zu verringern, hatte Deutschland 2003 angeordnet, dass Südbaden an Wochentagen zwischen 21 und 7 Uhr und an Wochenenden zwischen 20 und 9 Uhr nicht in geringer Höhe überflogen werden darf. Alle in Zürich aus Richtung Norden oder Nordwesten ankommenden ...