Der Staat sagt, wo Aussiedler wohnen
Karlsruhe lehnt die Verfassungsklage von Russland-Deutschen ab / Keine Benachteiligung zu anderen Sozialhilfeempfängern.
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KARLSRUHE. Der Staat kann auch weiterhin den Wohnort von Spätaussiedlern bestimmen. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und lehnte damit eine Klage von zwei Betroffenen aus Niedersachsen ab.
Die Klage richtete sich gegen das 1996 eingeführte Wohnortzuweisungsgesetz, das die neu eintreffenden Aussiedler - zurzeit sind es rund 70 000 pro Jahr - gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Diese wiederum weisen die ...