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Sie hatten nur ein kurzes Leben, die Studiengebühren. Bis 2005 galten sie als verboten: Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die Länder durchaus das Recht haben, von ihren Studenten einen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen zu verlangen. Davon machten freilich nicht alle 16 Bundesländer Gebrauch, sondern nur sieben. Doch von denen sind bis ...