Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Rechtsstreit um den Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung L 125 / K 4953 bei Ebringen gewonnen. Der Kreisverkehr kann gebaut werden.
Wie das RP mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Antrag der Gemeinde ...