Der gesetzliche Schutz genügt nicht
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern will, sollte sich neben der Prämie auch die Versicherungsbedingungen anschauen.
Rolf Zimmerer
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Einen politischen Teilerfolg verbuchte Arbeitsminister Walter Riester im vergangenen Jahr mit der Reform der Erwerbsminderungsrenten: "Damit wird eine Korrektur der unsozialen Eingriffe der alten Regierung vorgenommen", lobte er sein neues Werk. Arbeitnehmer sollten sich davon nicht beeindrucken lassen. Riesters Reform schützt keinesfalls vor Einbußen, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung die berufliche Karriere beenden.
Kern der Reform, die am 1. Januar 2001 in Kraft trat, ist die Abschaffung der bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten. Sie werden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Maßstab bei der Beurteilung, ob ein Versicherter nach einer Erkrankung noch arbeiten kann oder nicht, wird dabei zukünftig ausschließlich die Leistungsfähigkeit gemessen in Stunden sein. So erhalten Versicherte, die noch täglich ...