Überwachung
Datenschutz gilt auch im Job
Firmen dürfen das Telefon-, E-Mail- und Internetverhalten der Mitarbeiter nicht generell überwachen.
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STRASSBURG. Arbeitnehmer haben auch im Betrieb eine gewisse Privatsphäre. Deshalb kann der Arbeitgeber die Kommunikation seiner Beschäftigten nicht schrankenlos überwachen. Das stellte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall aus Rumänien fest. Das Urteil dürfte den Datenschutz der Arbeitnehmer in weiten Teilen Europas verbessern.
Der rumänische Ingenieur Bogdan Barbulescu, geboren 1979, arbeitete bis 2007 als Verkaufsleiter für eine Firma in Bukarest. Dort war der Gebrauch von Dienst-Telefon, -E-Mail und -Internet für private Zwecke strikt verboten. In ...