Account/Login

Überwachung

Datenschutz gilt auch im Job

Firmen dürfen das Telefon-, E-Mail- und Internetverhalten der Mitarbeiter nicht generell überwachen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

STRASSBURG. Arbeitnehmer haben auch im Betrieb eine gewisse Privatsphäre. Deshalb kann der Arbeitgeber die Kommunikation seiner Beschäftigten nicht schrankenlos überwachen. Das stellte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall aus Rumänien fest. Das Urteil dürfte den Datenschutz der Arbeitnehmer in weiten Teilen Europas verbessern.

Der rumänische Ingenieur Bogdan Barbulescu, geboren 1979, arbeitete bis 2007 als Verkaufsleiter für eine Firma in Bukarest. Dort war der Gebrauch von Dienst-Telefon, -E-Mail und -Internet für private Zwecke strikt verboten. In ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel