Eilantrag abgelehnt

Das Verwaltungsgericht bestätigt das Verbot der Protest-Spaziergänge in Schopfheim

Die sogenannten "Spaziergänge" von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Schopfheim bleiben verboten. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die vom Landratsamt erlassene Verordnung.  

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Die sogenannten „Spaziergänge“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Schopfheim bleiben verboten. Foto: Nicolai Kapitz
In der Stadt Schopfheim bleiben nicht angemeldete "Montagsspaziergänge" und vergleichbare Zusammenkünfte, zu denen als Protestaktionen gegen Corona-
Maßnahmen allgemein aufgerufen wird, verboten. Dies hat das Verwaltungsgericht ...

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