Kommentar
Das Urteil zur Bezeichnung der AfD als Prüffall ist richtig
Die Kölner Richter haben Recht. Es war unzulässig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als "Prüffall" bezeichnet hat – prüfen muss er aber.
Di, 26. Feb 2019, 22:04 Uhr
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